Unsere Praxen sind Bestell- / Terminpraxen, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Übergabe Ihres Heilmittelverordnung gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den GKV's übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat und Beihilfeversicherten Patienten werden die
erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens
24 Std. vorher abgesagten
Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Werktagen Montag - Freitag) haben wir keine
Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.
Sollten Sie versäumen, Ihre Termine nicht oder nicht rechtzeitig abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 61, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgeld der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).